Schulbegleiter / Integrationshelfer

Der Jugendfreizeit e.V., bietet unter anderem auch ambulante Leistungen im Bereich der §§ 53,54 SGB XII und § 35a SGB VIII an.

 

Aufgabenbereich eines Schulbegleiters / Integrationshelfers:

  • Die Integrationsbegleitung ist eine Einzelfallmaßnahme, die sich am Schüler (ad personam) orientiert und in der Regel direkt im Klassenzimmer stattfindet.

  • Der Schulbegleiter übernimmt sowohl Pflegehilfe als auch Hilfestellung im Unterricht. Dabei ist er kein Zweitlehrer, sondern unterstützt den Schüler z.B. durch strukturelle Hilfen bei der Umsetzung von Übungen (z.B. Handführung und Wahrnehmungsübungen).

  • Er bietet auch Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich.

 

 

 

Eine Besonderheit in Form von Integrationshilfe ist das Angebot der "Lerninsel" in Zusammenarbeit Robert Koch Schule in Grimmen und dem Jugenamt.

 

"Lerninsel" - Begleitung von Schülerinnen und Schülern als Pooling:

 

Schulbegleitung berücksichtigt in erster Linie die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen und entbindet die allgemeine Schule nicht von ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag. 

Ziel der Hilfe ist eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen; hier konkret die Teilnahme am Schulleben.

In der Begleitung soll es keine klassische 1 zu 1 Betreuung geben, welche entscheidende Vorteile mit sich bringt.

Zum einen erfolgt keine Stigmatisierung der Kinder, der Gedanke der Integration hat stärkere Gewichtung, da der Schulbegleiter gezielt dort eingesetzt wird, wo der Bedarf am größten ist. Zum anderen ist für die Schulbegleiter eine fachliche Distanz zum Kind gewahrt, da sie nicht fest einem Schüler zugeordnet sind, sie arbeiten mit den Schülern flexibel. Folglich kann dadurch auch die Krankenvertretung immer abgesichert werden. Hierfür haben wir 4 Mitarbeiter (Frau Handau, Frau Rabe, Frau Riemann und Frau Baarhs).